Mit welchen Honorarsätzen ist zu rechnen?

 

Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Einzelsitzungen (in der Praxis oder online) wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet. Diese Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. 

 

Ein Termin umfasst in der Regel 60 Minuten

Davon sind 50 Minuten Psychotherapie / Beratung plus 10 Minuten für Organisatorisches, Begrüßung/Verabschiedung. Bei Notwendigkeit oder Wunsch sind auch Termine / Einheiten mit 90 -120 Minuten planbar.

 

Psychotherapie (HPG)

 

60  Minuten =                     120,00 €                 

 

Einmalig wird für die Erhebung der biographischen Anamnese (nach GOP-Ziffer 860) ein Honorar in Höhe von 123,34 Euro in Rechnung gestellt. 

 

Das Honorar für telefonische sowie elektronische Beratung wird pro angefangenen 10 Minuten nach GOP-Ziffer 3 mit 20 Euro berechnet.    

 

Falls erforderlich kommen für die Erhebung der Diagnose Testverfahren zum Einsatz, die je nach Diagnoseinstrument und zeitlichen Aufwand abgerechnet werden.  

 

Online-Psychotherapie:

 

Terminlich vereinbarte Beratung und Therapie per Telefon / Skype                         

65€      je 30 Minuten Online-Beratungszeit  + Terminabstimmung, techn. Einrichtung, Dokumentation

 

Beratung per E-Mail                  

Lesen der ausgedruckten Klienten E-Mail und ausführliche Antwort. (genormt: DIN A4 Seite in 12-Pkt. Schrift, 1,5-facher Zeilenabstand)

                                                     15,00 €  je Druckseite-Seite + Antwort

 

Honorare für Online-Therapie sind für Neu-Klienten im Voraus zu hinterlegen. Es können Stundenkontingente im Block gebucht werden. 

                                                       

Diagnostische und begutachtende Leistungen:  

 

Diese Leistungen werden im Rahmen der therapeutischen Diagnostik und Behandlung bzw. auf Anfrage ausgeführt und nach Umfang und Aufwand berechnet.

  • Ausführliche biographische Anamnese
  • Test- und Fragebogendiagnostik incl. Material und Auswertung
  • Bescheinigungen
  • Psychologische Stellungnahme
  • Gutachten

 

Externes psychologisches Beratungsangebot /Psychosoziale Erstberatung 

für Firmen und deren Angestellte:       

 

Psychosoziale Erstberatung wird für bis zu 10 Beratungseinheiten von Firmen finanziert, um Mitarbeitern und Angestellten aller Ebenen in psychologisch oder psychosozial relevanten Belastungssituationen schnelle professionelle Unterstützung anzubieten. Das Honorar deckt die Beratungen und die organisatorischen und Verwaltungs-Kosten der Kooperation ab.

 

60  Minuten  =                            125,00€      zzgl. MwSt.

 

 Firmen können für einzelne Beratungsanlässe oder nach einem Rahmenvertrag anfragen.

 

Wenn Sie in der Praxis bar zahlen, erhalten Sie eine Belegrechnung zu den Einzelterminen, spätestens aber immer zum Monatsende für alle in Anspruch genommenen Termine. Anderweitig erhalten Sie für Ihre Termine eine Rechnung mit eine 7 Tage Zahlungsziel.

Meine Angebote für Psychotherapie (HPG), Psychologische Beratung, Paarberatung, Coaching und Supervision richtet sich an erwachsene Selbstzahler-Innen ab dem 21. Lebensjahr. 

 

Ich führe als Diplom-Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie seit 18 Jahren eine freie Kassen unabhängige psychologische Praxis und stehe auch Ihnen gern mit meiner Behandlungs- und Beratungskompetenz fachlich und menschlich gern zur Seite.

 

Ihre Behandlung bei mir rechnen Sie auf eigene Kosten als Selbstzahler-in ab. Eine Meldung an Krankenkasse oder Versicherungen erfolgt nicht. Ihre Behandlung bleibt Ihre Privatsache.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Heilfürsorge übernehmen die Behandlungskosten meiner Praxis leider nicht mehr. Seit einigen Jahren lehnen die Krankenkassen, trotz bestehender Versorgungslücke, die Kostenübernahme aus eher markt-politischen Gründen ab. Das Gleiche gilt für fast alle private Krankenkassen und Betriebskrankenkassen. Ausgenommen, diese Heilpraktiker-Zusatz-Leistungen sind Teil Ihres abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Klären Sie Frage der Kostenübernahme bitte mit Ihrer privaten oder Betriebs-Krankenkasse, bevor Sie mir hier eine Behandlungs-Anfrage stellen.

 

Firmen und Unternehmen sind im Rahmen ihre betrieblichen Gesundheitsfürsorge immer häufiger bereit, sich zur Unterstützung der Angestellten an den Honorarkosten einer psychologischen Beratung / Begleitung für bis zu 10 Stunden zu beteiligen. Für einige regionale Unternehmen bin ich in seit Jahren zuverlässiger Vertragspartner und stehe den Mitarbeiter-innen der Unternehmen bei psychischen Beschwerden, persönlichen, familiären oder interkollegialen Themen und Konflikten als psychologischer Berater zur Verfügung.

 

Fragen Sie vertrauensvoll bei Ihrer Personalabteilung oder Betriebsrat an, ob ihr Unternehmen diesen Service anbietet. Meine Praxis steht ihrer Firma gerne für eine Kooperationsvereinbarung als externe psychologische Beratungs- und Hilfestelle zur Verfügung.